Februar 2023

 

Wie ist es bei Ihnen in der Firma? Bekommen freie Mitarbeitende in der Montage, im Service oder in der Marketingabteilung den gleichen Stundenlohn wie festangestellte Kolleginnen oder Kollegen? Sollten Sie! Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar ein Urteil gesprochen, wonach das Prinzip der Lohngleichheit auch im Verhältnis zwischen Teilzeitkräften und Vollzeitbeschäftigten gilt (BAG, Urteil vom 18.01.2023, Aktenzeichen 5 AZR 108/22).

Das bedeutet, dass bei gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit gleicher Stundenlohn zu bezahlen ist. Das gilt für Teilzeitkräfte, aber auch für Mini- und Midijobber.

Vollzeit, Teilzeit, Midi- und Minijobber gleichbehandeln

In dem Fall, den das BAG behandelt hat, ging es um einen Rettungssanitäter aus Bayern, der als geringfügig Beschäftigter bei einem Rettungsdienst tätig war. Er verdiente 12 Euro pro Stunde, festangestellte Rettungssanitäter bekamen für die gleiche Leistung 17 Euro in der Stunde. Der Rettungsdienst rechtfertigte den Lohnunterschied damit, dass er mit den hauptamtlichen Rettungsassistenten größere Planungssicherheit und weniger Planungsaufwand habe. Außerdem müssten sie sich auf Weisung zu bestimmten Diensten einfinden. Das ließen die Richter nicht gelten. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten seien gleich qualifiziert und übten die gleiche Tätigkeit aus. Der von der Beklagten pauschal behauptete erhöhte Planungsaufwand bei der Einsatzplanung der nebenamtlichen Rettungsassistenten bilde keinen sachlichen Grund zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung.

Was bedeutet das für Sie?

In Deutschland waren 2020 rund 9 Millionen Frauen und 2,4 Millionen Männer in Teilzeit beschäftigt[1], laut Minijob-Zentrale[2] gab es im 3. Quartal 2022 etwa 6,7 Millionen Minijobs in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung[3] meldet, dass es mehr als 1 Million Menschen in einem Midijob gibt.

Expertinnen und Experten raten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dazu, im Zweifel den Grundsatz der Lohngleichheit einzuhalten. Wer die Mitarbeitenden unterschiedlich entlohnen möchte, braucht einen sachlichen Grund. Das bedeutet auch, dass wieder einmal viel Arbeit auf Sie und Ihr Team zukommt. Für viele bedeutet dies, vorhandene Lohnlücken zu schließen, um den Ruf als fairer, attraktiver Arbeitgeber zu bewahren. Ganz zu schweigen vom Planungsaufwand, den der Rettungsdienst aus Bayern angeführt hat.

Digitale Lösung statt analogen Bewältigens

Es geht darum, die Qualifizierung und das Leistungsvermögen der einzelnen freien Beschäftigten im Blick zu haben. Aber auch, um den Planungsaufwand bei der Gestaltung der Dienstpläne möglichst gering zu halten und sämtliche Kommunikationskanäle zu nutzen, um bei Personalengpässen Springer schnell aktivieren zu können.

Dafür können Sie das Beschäftigungsverhältnis in Ihre Datenbank eingeben, die Arbeitszeit erfassen und Abwesenheiten notieren und verbuchen lassen und die Lohnabrechnungen durchführen. Inklusive Zahlendreher und Tippfehler. Sie können das alles aber auch erfolgreich delegieren – ohne ständig nachkontrollieren zu müssen, ob die Arbeiten korrekt und rechtssicher erledigt werden.

Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Denn digitale Lösungen wie unsere Entgeltabrechnungsdienste berücksichtigen gesetzliche Änderungen und die Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen gleich mit.

Mehr Übersicht und mehr Weitblick

Das Thema Digitalisieren von Dienstleistungen ruft bei manchen Vorgesetzten einen Reflex hervor: Sie wittern Kontrollverlust. Schließlich ist Ihr Unternehmen einzigartig, wie soll eine Software-Lösung das Labyrinth ihrer über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen erfassen können? Seien Sie beruhigt, das ist unsere Spezialität!  Einzelfallabhängige Regeln, Details im Arbeitsvertrag, so viele Arbeitszeitregelungen wie Sie Menschen beschäftigen? Kein Problem. Der Software as a Service-Ansatz (SaaS) versteht sich nämlich wirklich als ein Service. Zwar handelt es sich weiter um komplexe Materie, die von der Software bewältigt wird, die Arbeiten, die Ihr Team beiträgt, sind so einfach und zeitsparend wie möglich gestaltet.

Es hat weder mit Umstellung zu kämpfen – die Lohnabrechnungssoftware von ADP lässt sich einfach in Ihre bestehende Unternehmenssoftware integrieren – und es gibt ein paar erfreuliche Mitnahmeeffekte:

  • Die Komplexität und Risiken, die mit der Beschaffung, Verwaltung und Durchführung von Lohnabrechnungen verbunden sind, werden minimiert.
  • Durch die Standardisierung der Lohnabrechnung werden die HR-Verwaltungskosten gesenkt.
  • Gesetzesänderungen und neue Vorschriften werden berücksichtigt.
  • Sie erhalten eine übersichtliche Ansicht Ihrer Belegschaftsdaten für Berichte und Analysen.

[1] https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/teilzeitarbeit-gruende.html

[2] https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Quartalsbericht/2022/Quartalsbericht_2022_3.html?nn=a2921ace-a771-4c26-a04a-dc987f61a386

[3] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/221214_tmn_midijobber_volle_rentenansprueche.html