Einblick
Von Arbeitszeit bis Mindestlohn – das wird neu im Arbeitsrecht
„Verantwortung für Deutschland” – so lautet das Motto des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD.[1] Die Koalition plant u. a. Reformen im Arbeitsrecht, Bürokratieabbau und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Normen und Vorschriften könnten sich ändern, daher müssen Systeme und Prozesse stets aktuell bleiben. Digitale HR-Software und moderne Zeiterfassungssysteme werden dabei immer wichtiger. HR-Lösungen wie die von ADP bündeln alle Mitarbeiter-, Entgeltabrechnungs- und HR-Daten an einem Ort und werden permanent an regulatorische Veränderungen angepasst.
Einige Vorhaben betreffen Unternehmen direkt: Die Koalition plant, die Schriftform bei Befristungen abzuschaffen und das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren. Frauen sollen stärker in den Arbeitsmarkt integriert und qualifizierte Einwanderung effizienter organisiert werden. Bei der Arbeitszeit ist eine flexiblere, wöchentliche Höchstarbeitszeit im Gespräch, Mehrarbeit soll steuerlich begünstigt werden, und Vertrauensarbeitszeit bleibt unter bestimmten Bedingungen möglich. Weitere Schwerpunkte sind ein höherer Mindestlohn (Ziel: 15 Euro), moderne Mitbestimmungsrechte, die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, erleichterte Weiterbeschäftigung im Rentenalter und mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung.[2]
Steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 15 Euro?
Der Mindestlohn soll sich an „60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten“ orientieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der mittlere Bruttojahresverdienst 2024 bei 52.159 Euro.[3] Das bedeutet, eine Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere weniger. Bei 40 Wochenarbeitsstunden und 52 Arbeitswochen ergibt sich daraus ein Mindestlohn von 15 Euro. Das wäre eine signifikante Erhöhung von derzeit 12,82 Euro.
Notwendige HR-Maßnahmen:
- Moderne Personalabrechnung und HR-Software müssen alle Gehälter unterhalb dieser Schwelle überprüfen;
- die Gehaltsstrukturen anpassen;
- Grenzen für Mini- und Midi-Jobs klären;
- in die Budgetplanung für Personalkosten einfließen lassen.
- Tool-Tipp: ADP SmartPay ermöglicht flexible Anpassungen, sodass schnell auf Gesetzesänderungen reagiert werden kann. Eine automatisierte Compliance-Prüfung überwacht kontinuierlich die Einhaltung des Mindestlohns.
Kommt die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
Der Koalitionsvertrag sieht eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit vor. Gewerkschaften warnen, dass höhere Anreize für Überstunden gesundheitliche Risiken bergen könnten. Es geht um die Wahrung der Ruhezeiten und die Verhinderung von Missbrauch. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt vorübergehend Arbeitszeiten über 48 Stunden. Arbeitswissenschaftler betonen, dass flexible Arbeitszeiten die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern berücksichtigen müssen. „Flexible Arbeitszeiten bieten Chancen, wenn sie die Leistungsgrenzen der Beschäftigten und ausreichende Erholungszeiten berücksichtigen.“[4]
Notwendige HR-Maßnahmen:
- Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen überprüfen und gegebenenfalls ändern;
- Führungskräfte im Umgang mit der neuen Regelung schulen, damit sich die erhöhte Flexibilität für alle auszahlt.
Digitale Zeiterfassung als neuer Standard?
Der Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Arbeitszeit ist ohne die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten nicht denkbar. Sie soll laut Koalitionsvereinbarung „unbürokratisch“ erfolgen. „Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.“ Ob und wie das Modell der Vertrauensarbeitszeit EU-rechtskonform ohne eine Erfassung der Arbeitszeit umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.
Notwendige HR-Maßnahmen:
- Digitale Zeiterfassungssysteme und HR-Tools anpassen; auch, um unbezahlte Überstunden zu vermeiden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelte, dass Arbeitnehmende 2024 im Durchschnitt 13,1 bezahlte und 15,1 unbezahlte Überstunden leisteten.
- Im Koalitionsvertrag ist von einer „unbürokratischen” Erfassung der Arbeitszeit die Rede. HR muss dafür sorgen, dass sie rechtssicher und EU-konform ist.
- Tool-Tipp: ADP-Zeiterfassungslösungen bieten flexible Konfigurationen für verschiedene Arbeitszeitmodelle, berechnen Überstunden automatisch und liefern Compliance-konforme Dokumentationen.
Steuerfreie Überstundenzuschläge?
Vollzeitbeschäftigte sollen Überstundenzuschläge steuerfrei erhalten. „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte, beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Teilzeitbeschäftigte werden von dieser steuerlichen Begünstigung nicht erfasst.
Notwendige HR-Maßnahmen:
- Dokumentationsprozesse für die steuerfreie Behandlung etablieren;
- Überstunden mit Hilfe digitaler Zeiterfassung sauber erfassen;
- Tool-Tipp: Zeiterfassungssoftware, Reporting & Analytics ermöglichen eine Echtzeit-Übersicht über Arbeitszeiten.
Mehr netto vom Brutto für arbeitende Rentner?
Rentner, die weiterarbeiten, sollen bis zu 2000 Euro steuerfrei verdienen können. Seit Jahresbeginn liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Im Mini-Job können sie derzeit bis zu 556 Euro monatlich verdienen.
Notwendige HR-Maßnahmen:
- Gehaltsabrechnungsprozesse für Rentner anpassen;
- Kommunikation entwickeln, um Fachkräfte, die nach dem Rentenalter weiterarbeiten wollen, gut zu informieren und zu binden;
- Tool-Tipp: Payroll-Lösungen von ADP übernehmen die Steuerberechnung und berücksichtigen verschiedene Zuschlagsmodelle sowie Rentner-Freibeträge.
Die Relevanz effizienter HR-Prozesse wächst. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen – bieten aber auch Chancen, die digitale Transformation bei HR voranzutreiben. Moderne HR-Software-Lösungen unterstützen dabei, Änderungen rechtssicher und effizient umzusetzen. Dazu gehören
- automatische Anpassung an neue Compliance-Anforderungen
- digitale Zeiterfassung nach EU-Richtlinien
- flexible Gehaltsabrechnungssysteme
- transparente Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.
[1] https://download.handelsblatt.com/cms/hb/30291050/koalitionsvertrag2025.pdf
[2] https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/die-arbeitsrechtlichen-vorhaben-im-koalitionsvertrag_76_646336.html
[3] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_134_621.html
[4] https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen.pdf