ENTGELTABRECHNUNG IN MEXIKO
Expansion ins Ausland? Folgendes müssen Sie über die Entgeltabrechnung wissen, wenn Sie nach Mexiko expandieren möchten: In Mexiko dürfen Unternehmen nur dann externe Dienstleistungen in Auftrag geben, wenn die Arbeit nichts mit der primären Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens zu tun hat. So soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmenden Zugang zur obligatorischen Gewinnbeteiligung haben. Indem Sie die Compliance bei der Entgeltabrechnung meistern, profitieren Sie von zufriedenen, engagierten und motivierten Mitarbeitenden. Unzureichende Compliance kann Geldstrafen, Ermittlungen der lokalen Behörden und Rufschädigung zur Folge haben.
Die Entgeltabrechnungs- und HR-Vorschriften ähneln sich in den meisten Industrieländern, dennoch können die „Abweichungen“ in jedem Land Herausforderungen darstellen. So ist die mexikanische Arbeitslandschaft nicht statisch, und multinationale Unternehmen sollten sich über die aktuellen Diskurse im Klaren sein, die zu einer Änderung der Beschäftigungs- und Arbeitnehmerrechtsbestimmungen führen könnten. Derzeit beträgt die offizielle Arbeitszeit in Mexiko immer noch 48 Stunden pro Woche. Es gibt zwar noch keine offiziellen Rechtsvorschriften, aber viele Unternehmen haben bereits beschlossen, eigenmächtig eine niedrigere Wochenarbeitszeit einzuführen.
Dieser Inhalt beruht auf allgemein anerkannten HR-Praktiken, hat eine beratende Funktion und stellt keine Rechtsberatung oder sonstige professionelle Dienstleistung dar. ADP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des Inhalts. Arbeitgebern wird empfohlen, sich an einen Rechtsberater zu wenden, um sich über die Compliance ihrer Organisation mit geltenden Gesetzen zu informieren. Dieser Inhalt ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell.
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